Bekennen Sie Farbe!

Die Plakettenverordnung - die Luft wird rein.

Jetzt Diesel-Partikelfilter nachrüsten und uneingeschränkt günstig fahren.

Pkw, Lkw und Busse haben eines gemeinsam: Für alle gilt die "Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge" - oder kurz: die Plakettenverordnung. Sie regelt mit der Vergabe von grünen, gelben und roten Plaketten, wer wann wo fahren darf.

Der Grund dafür ist, dass man die Feinstaubbelastung der Kommunen deutlkich verringern möchte. Deshalb sind die Bundesländer in der Pflicht. Sie müssen einen Luftreinhalteplan erstellen, der es Gemeinden ermöglicht, stark belastete Strassen oder auch Stadt- und Ortsteile zu Umweltzonen zu erklären. Ein spezielles Schild zeigt an, wo diese Zonen beginnen. Und ein weiteres Schild darunter zeigt, mit welchen Plaketten man die jeweilige Zone befahren darf.

Die Schadstoffgruppen - eine neue Farbenlehre

Welche Plakette bekommt Ihr Auto? Die Antwort auf diese Frage finden Sie weiter unten. Die Antwort auf die Frage, wo es die Plaketten gibt, steht gleich hier: bei uns, Ihrem AUTOFIT-Partner.

Schadstoffgruppe 1

Keine Plakette enthalten:
- alte Pkw und Lkw mit Dieselmotor vor EURO 1 / Euro I
- EURO-1- /Euro-I-Dieselfahrzeuge ohne qualifiziertes Partikelminderungssystem
- Kraftfahrzeuge mit Ottomotor, der nicht mindestens die Forderungen von Euro 1 erfüllen

Schadstoffgruppe 2

Eine verkehrsrote Plakette gibt's für:
- Diesel-Pkw und -Lkw, die die Abgasstufe EURO 2 / Euro II einhalten
- EURO-1- /Euro-I-Kraftfahrzeuge mit nachträglich eingebautem Partikelfilter

Schadstoffgruppe 3

Eine verkehrsgelbe Plakette gibt's für:
- Diesel-Pkw und -Lkw, die die Abgasstufe EURO 3 / Euro III einhalten
- EURO-2- /Euro-II-Kraftfahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet wurden

Schadstoffgruppe 4

Eine verkehrsgrüne Plakette gibt's für:
- Diesel-Pkw und -Lkw, die die Abgasstufe EURO 4 / Euro IV / Euro V / EEV einhalten
- EURO-3- /Euro-III-Kraftfahrzeuge mit nachträglich ausgerüstetem Partikelfilter
- EURO-4- / Euro-IV / Euro-V- / EEV-Kraftfahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet wurden
- Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren, die die Abgasstufen EURO 1 bis EURO 4 einhalten

Die Schlüsselnummern - hopp oder topp

Dürfen Sie mit Ihrem Kfz auch weiterhin fahren? Oder müssen Sie es stehen lassen? Diese Fragen beantwortet die Emissions-Schlüsselnummerin Ihrem Fahrzeug - oder Zulassungsdokument. Entscheident sind die letzten zwei Ziffern der Schlüsselnummer. Diese finden Sie im Fahrzeugschein unter "zu 1", in der Zulassungsbescheinigung, Teil I, unter "14.1".

Fahrzeuge mit Ottomotor sowie Dieselfahrzeuge mit und ohne Partikelfilter, deren Schlüsselnummern mit Endziffern von 00 bis 13 oder 15 und 17 enden, fallen unter das Fahrverbot. Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter fallen bei folgenden Endziffern unter das Fahrverbot: 14 bis 24 sowie 34.

Die Beratung und Montage - wir rüsten nach

Wir beraten Sie gerne, welche Möglichkeiten zur Nachrüstung es für Ihr Fahrzeug gibt und erledigen selbstverständlich auch den Einbau. Nach der Montage erhalten Sie von uns eine Abnahmebescheinigung, die Sie bei der Zuöassungsstelle vorlegen können. Dort wird dann die Nachrüstung im Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung eingetragen.

Die Finanzierung - Alter schützt vor Sparen nicht

Wenn Sie ein älteres Fahrzeug besitzen, können Sie die Nachrüst-Technik über uns günstig finanzieren. Und sollte sich das Nachrüsten nicht mehr lohnen, gilt unser Finanzierungsangebot auch für den Kauf eines schadstoffarmen Gebrauchtwagen.

Der Nachlass - Steuer frei!

Der Staat belohnt das Nachrüsten mit einer einmaligen Steuerbefreiung von 330 EUR. Diese bekommen Sie, wenn Sie Ihren Diesel-Pkw entweder bis zum 31. Dezember 2006 neu zugelassen haben oder wenn er zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 31. Dezember 2009 mit wirksamer Filtertechnik nachgerüstet wurde oder wird.

Der Steuerzuschlag

Wenn Ihr Diesel-Pkw oder -Nfz nicht den Euro-5-Partikelgrenzwert von fünf Milligramm pro Kilometer einhält, wird's teuer. Der Gesetztgeber erhebt in diesem Fall einen Steuerzuschlag von jährlich 1,20 EUR je 100 cm2 Hubraum.

Das Bußgeld - oben ohne wird teuer

Wenn Sie ohne Plakette hinter der Scheibe eine Umweltzone befahren, müssen Sie mit einem Bußgeld von 40 EUR rechnen. Zusätzlich kassieren Sie einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Der Einspareffekt - zwei Fliegen, eine Klappe

Erfüllt Ihr Benziner schon jetzt die EURONORM 1 bis 4? Dann holen Sie sich die Plakette gleich im Rahmen der nächsten Inspektion bei Ihrem AUTOFIT-Partner ab. Das gilt auch, wenn Ihr Diesel bereits mit einem Partikelfilter ausgerüstet ist. Falls beides nicht auf Ihr Fahrzeug zutrifft, dann legen Sie die Nachrüstung am besten mit der nächsten Inspektion zusammen. So kommen Sie möglichst kostengünstig an die Plakette.

Quelle:
AUTOFIT

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