Kaskoversicherung

Billigreparatur - nein danke!

In letzter Zeit haben wir leider vermehrt zur Kenntnis nehmen müssen, daß Versicherungs-anstalten unsere Kunden auf ein von den Versicherern genanntes Werkstattunternehmen zu verweisen versuchen. Zu einem betrifft dies den Fall der Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung, beispielsweise bei einem Glasschaden am eigenen Fahrzeug, zum anderen betrifft dies den Fall der Inanspruchnahme der gegnerischen Haftpflichtversicherung nach einem von der Gegenseite verschuldeten Verkehrsunfall.

 

Wir nehmen dies zum Anlaß, auf folgenden Sachverhalt hinzuweisen und unsere Kunden damit zu informieren:

Ein Versicherungsnehmer muß sich für den Fall der Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung in der Regel nicht an ein von der eigenen Versicherung genanntes Werkstattunternehmen verweisen lassen. Die Kaskoversicherung ist zum vollumfänglichen Ausgleich der aus dem Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten entstandenen Kosten verpflichtet, wenn nicht i.d. Versicherungsvertrag ausdrücklich etwas anderes veeinbart ist. Wenn und soweit also die eigene Kaskoversicherung versucht, Sie im Falle der Anmeldung eines Kaskoschadens an eine andere als von Ihnen ausgewählte Reparaturwerkstatt zu verweisen, womöglich gar noch mit dem (versteckten) Hinweis, das ansonsten keine oder nur teilweise Zahlung durch das eigene Versicherungsunternehmen erfolgen könnte, obwohl eine solche Klausel nicht vereinbart ist, so verstößt die Versicherungsanstalt damit eindeutig gegen geltendes Recht.

Dies gilt erst Recht bei der Auswahl eines Werkstattunternehmens bei einem von der Gegenseite verursachten Verkehrsunfall. Hier hat sich eine eigene Vorgehensweise der Haftpflichtversicherer entwickelt, die Reparaturkosten durch einen Verweis auf eine billigere bzw. preiswertere Reparaturwerkstatt zu minimieren zu versuchen. Dies verstößt nicht nur gegen geltendes Recht, es schadet im Ergebnis immer IHNEN. Sie brauchen sich in keinem Fall auf eine andere als von Ihnen zur Reparatur und Wiederherstellung Ihres Fahrzeuges ausgewählte Werkstatt verweisen zu lasssen. Die Gegenseite ist und bleibt verpflichtet, sämtliche Schadensersatzansprüche auszugleichen und kann nicht auf eine Billigreparatur verweisen.

Ihre KFZ Meisterwerkstatt Stephan Pehl

Quelle:
KFZ-Meisterwerkstatt Stephan Pehl

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